Wir sind Spezialisten für Bewertungen von:
für Steuer- und Bilanzierungszwecke, für Zwangsversteigerungen, für Verlassenschaften, für Scheidungsangelegenheiten
oder einfach nur für Sie selbst!
Die Bewertung Ihrer Immobilie erfolgt je nach Beschaffenheit nach dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren,
dem Ertragswertverfahren oder dem Discounted Cash Flow Verfahren, entsprechend dem Österreichischen
Liegenschaftsbewertungsgesetz und den entsprechenden Normen. Für sterrechtliche Belange ermitteln wir den gemeinen
Wert im Sinne des Bewertungsgesetzes. Darüber hinaus stützen wir uns auf die Bewertungsgrundsätze für
Immobiliengutachter der TEGoVA.